Juli 2018
von Matthias Engelbertz
Einverständniserklärung Jungschützen unter 18 Jahren zum Vogelschießen
Liebe Jungschützen,
aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen alle Jungschützen, die
noch keine 18 Jahre alt sind und am Jungschützenschießen
teilnehmen möchten, eine von ihren Eltern bzw.
Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung
zum Vogelschießen mitbringen. Das Formular findet ihr unter
Downloads.
Viel Glück beim Schießen.