Juli 2018

von Matthias Engelbertz

Einverständniserklärung Jungschützen unter 18 Jahren zum Vogelschießen

Liebe Jungschützen,

aufgrund gesetzlicher Vorgaben müssen alle Jungschützen, die

noch keine 18 Jahre alt sind und am Jungschützenschießen

teilnehmen möchten, eine von ihren Eltern bzw.

Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung

zum Vogelschießen mitbringen. Das Formular findet ihr unter

Downloads.

Viel Glück beim Schießen.

 

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