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Hier findet Ihr wichtige Dateien um die Schützenbruderschaft Dünschede.


Einverständniserklärung gemäß § 27 WaffG

Aufgrund gesetzlicher Vorgaben (§ 27 WaffG) müssen alle Jungschützen, die noch keine 18 Jahre alt sind und am Jungschützenschießen teilnehmen möchten, eine von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten unterzeichnete Einverständniserklärung zum Vogelschießen mitbringen.